Wandern in der Gruppe ist bei einer Inzidenz von unter 35 wieder uneingeschränkt möglich. Damit wir alle gesund bleiben, empfielt der Schwäbische Albverein eine maximale Gruppengröße von 25 Wanderern. Außerdem werden weiterhin die Teilnehmerdaten für eine mögliche Kontaktverfolgung erhoben.

Auf der Grundlage der aktuellen Corona-Verordnung des Landes vom 28. Juni des Landes sind Wanderungen bei einer Inzidenz von unter 35 wieder ohne Einschränkungen möglich. Grundsätzlich gilt jedoch: Nicht alles, was erlaubt ist, sollte auch ausgereizt werden, damit nicht im Herbst wieder massive Einschränkungen drohen.
Deshalb folgt der Schwäbische Albverein bei seinen organisierten Gruppenwanderungen folgenden Regeln:
- Die Teilnehmer*innen müssen sich anmelden. Der Wanderführer oder die Wanderführerin führt eine Teilnehmerliste mit den Kontaktdaten, um eine mögliche Kontaktverfolgung im Infektionsfall zu gewährleisten.
- Die Teilnehmer*innenzahl ist – so unsere Empfehlung – auf 25 zu begrenzt
Bei Inzidenz über 35 gilt die „3-G-Regel“, d.h. es können nur Wanderer mit tagesaktuellem negativen Test, nachweislich genesene oder voll geimpfte Personen teilnehmen.
Lesen Sie Details dazu in unserem aktuellen Hygienekonzept für Gruppenwanderungen.
Kurzfristige Änderungen an der Rechtslage sind jederzeit möglich. Bitte beachten Sie deshalb die jeweils gültige und rechtsverbindliche Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Stand: 29. Juni 2021