Messerverbot im ÖPNV – Auswirkungen für Wandernde und Radelnde

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 22. Juli, 2025 beschlossen, dass man in öffentlichen Verkehrsmitteln keine Messer mit sich führen darf. Das betrifft alle Messer – egal welcher Art und welche Klingenlänge.

Wandernde oder Radelnde, die mit Bus und Bahn zum Ausgangspunkt ihrer Tour anreisen, müssen dennoch nicht auf ein Taschenmesser für ihr Vesper verzichten, wenn sie bestimmt Regeln beachten.

-> Kein Taschenmesser in der Hosentasche oder im Außenfach des Rucksacks oder einer Tasche transportieren!

-> Das Taschenmesser muss laut Verordnung „nicht zugriffsbereit“ verpackt sein und darf nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden.

Packt das Taschenmesser also in Eure Vesperdose, in ein Reisverschlussfach im Rucksack oder in ein Extra-Säckchen oder Behältnis und transportiert es dann im ganz verschlossenen Rucksack. Dann seid Ihr auf der sicheren Seite.

Nehmt das Messerverbot nicht auf die leichte Schulter. Es darf nämlich verdachtsunabhängige Kontrollen geben. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.