Wandertipp – Ins untere Remstal

Thema Wandertipps Artikel 40 von 40

• Start: Remseck-Neckarrems

Remseck ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestens erreichbar – die Stadtbahn U 14 fährt vom Stuttgarter Stadtzentrum direkt an die Remsmündung, Endhaltestelle Neckargröningen. Dort kann man gleich in dem beliebten Restaurant am Hechtkopf zwischen Neckar und Rems einkehren; wir wollen aber zunächst wandern! Weiterlesen

Wandertipp – Rohrer Weg, Stuttgart-Möhringen

Thema Wandertipps Artikel 39 von 40

Die Streuobstwiesen »Am Rohrer Weg« – Landschaftsschutzgebiet mit vielfältigen Funktionen für Mensch und Umwelt

Eine eher kurze, aber innerhalb des Stadtgebiets Stuttgart zu allen Jahreszeiten überaus reizvolle Wanderung lässt sich zu den Streuobstwiesen »Am Rohrer Weg« unternehmen. Als eines der letzten größeren zusammenhängenden Streuobstwiesenareale erstrecken sie sich – »eingeklemmt« zwischen Gewerbegebieten und Wohnsiedlungen – zwischen Vaihingen und Möhringen im südlichen Randgebiet der Landeshauptstadt.
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Wandertipp – Burgberg und Otterbachtal bei Steinheim a. d. Murr

Thema Wandertipps Artikel 38 von 40

Steinheim an der Murr ist 1933 durch den Fund des rund 300.000 Jahre alten menschlichen Schädels weit bekannt geworden. Bei der Kirche lädt das ansprechende »Urmensch-Museum« ein. In den vergangenen Jahren ist der Steinheimer Burgberg immer wieder im Zusammenhang mit der Umsiedlung von Eidechsen von den Bahnbaustellen aus Stuttgart durch die Presse gegangen. Schauen wir doch mal nach! Weiterlesen

Wandertipp Pfrunger-Burgweiler Ried

Thema Wandertipps Artikel 37 von 40

Fast aus der Vogelperspektive kann man vom „Bannwaldturm“ das Pfrunger-Burgweiler Ried betrachten. Es wird eingerahmt von Ostrach (im Norden), Laubbach (im Nordosten), Königseggwald und Riedhausen (im Osten), Wilhelmsdorf und Pfrungen (im Süden), Burgweiler und Waldbeuren (im Westen) und Ulzhausen (im Südwesten). Das beeindruckende Holzbauwerk mit der atemberaubenden Rundumsicht wurde 2016 gebaut. 

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Bildungszeit fürs Ehrenamt

Fortbildungsveranstaltungen des Schwäbischen Albvereins gelten als Bildungszeit für Ehrenamtliche. Das geht aus dem Bewilligungsschreiben des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 9. November 2016 hervor.

Demnach gilt der Schwäbische Albverein als anerkannter Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) bzw. der Verordnung der Landesregierung zur Regelung der Bildungszeit für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten (VO BzG BW).

Bei Seminaren des Schwäbischen Albvereins für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten besteht nun Anspruch auf Bildungszeit. Ehrenamtliche können diesen Anspruch beim Arbeitgeber geltend machen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) eingereicht werden.

Das empfohlene Antragsformular für Beschäftigte und Arbeitnehmer gibt es hier.