Die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg hat die Ausschreibungsfrist für ihre Projektförderung für 2021 verlängert. Verbände, Hochschulen, Kommunen, Privatpersonen oder Vereine – auch die Ortsgruppen und Gaue des Schwäbischen Albvereins – können nun bis zum 1. Juli Anträge einreichen. Zudem können Fördergelder aus Ersatzzahlungen beantragt werden.
Die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg startet ihre Projektförderung für 2021. Unter dem Motto „Wir fördern Vielfalt“ investiert die Stiftung in Projekte, die zur Stärkung der biologischen Vielfalt beitragen. „Auch die Ortsgruppen und Gaue des Schwäbischen Albvereins sind aufgerufen, sich mit Ideen für Naturschutzprojekte an den Fonds zu wenden“, erklärt Katharina Heine, Naturschutzreferentin des Vereins.
„Umweltbildung, Artenschutz oder Forschung – wir freuen uns auf innovative Vorschläge, die dem Naturschutz und dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen zugutekommen“, betonte Umweltminister Franz Untersteller zu Beginn der Ausschreibung. Möglich ist eine Förderung von bis zu vier Jahren, Die Gesamtkosten des Projekts darf 5.000 Euro nicht unterschreiben. Förderanträge können bis zum 1. Juli eingereicht werden.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Projekte über Ersatzzahlungen finanzieren zu lassen. Ersatzzahlungen müssen diejenigen Kommunen oder Landkreise usw. leisten, die aufgrund von Infrastrukturmaßnahmen in die Natur eingreifen und diesen Eingriff nicht durch eigene Naturschutzmaßnahmen kompensieren können. Für Projekte aus Ersatzzahlungen ist die Antragsfrist der 1. Juli 2020. Diese Anträge müssen über die Referate 56 der Regierungspräsidien gestellt werden.
Weitere Informationen sowie Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.stiftung-naturschutz.landbw.de/ausschreibung.