Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge beim Schwäbischen Albverein setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • der Grundbeitrag besteht aus dem Basisbeitrag, aus dem alle Aufgaben des Vereins finanziert werden, etwa Naturschutzmaßnahmen oder Wegepflege und dem Investitionszuschlag für den Erhalt der Bauten/Wanderheime und Türme.
  • der Ortsgruppenzuschlag, mit dem die Ortgruppen ihre Aktivitäten und Angebote finanzieren.

 

Der Grundbeitrag wird laut Satzung vom Hauptausschuss festgelegt, der Ortsgruppenzuschlag wird von den einzelnen Ortsgruppen bestimmt und kann unterschiedlich hoch ausfallen.

Sie können als Mitglied selbst entscheiden, ob Sie einer Ortsgruppe zugehören wollen oder dem Gesamtverein direkt beitreten möchten. In der Auswahl der Ortsgruppe sind Sie frei. Die Mitgliedervorteile gelten in jedem Fall.

Bei den Beiträgen zum Schwäbischen Albverein handelt es sich um Jahresbeiträge.

Art der Mitgliedschaft Grundbeitrag ab 2025
Einzelmitglied Euro 38,-
Einzelne Jugendliche ab
14 Jahren bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres
Euro 16,-
Einzelne Kinder unter 14 Jahren Euro 3,-
Familien/(Ehe)Paare (einschl.
aller Kinder und Jugendliche
bis zur Vollendung des
27. Lebensjahres)
Euro 52,-
Alleinerziehende (einschl.
aller Kinder und Jugendliche
bis zur Vollendung des
27. Lebensjahres)
Euro 30,-
Körperschaftsmitglieder
(inkl. OG-Zuschlag)
Euro 90,-

Die Ortsgruppenzuschläge erfragen Sie bitte bei den entsprechenden Ortsgruppen. Sie liegen je nach Ortsgruppe zwischen 0 und 25 Euro pro Jahr. Die Ortsgruppe Ihrer Wahl finden Sie über den Ortsgruppen-Finder.

Bei Rückfragen sind wir gerne behilflich:

Wir freuen uns auf Sie!

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